Austausch der Scheibe
Ein Schaden an der Scheibe bedeutet nicht unbedingt, dass ein Austausch der Scheibe nötig ist. Wenn jedoch einer der folgenden Punkte zutrifft, sollten Sie auf uns zukommen:
- Der Riss in der Frontscheibe ist deutlich sichtbar.
- Der Glasschaden ist größer als eine 2-Euro-Münze.
- Der Steinschlag befindet sich im Fahrersichtfeld.
- Die Folie im Inneren der Scheibe ist beschädigt.
- Der Steinschlag befindet sich im Randabstand von 10 cm.
Welchen Kosten kommen auf Sie zu?
Bei einem Scheibenaustausch zahlen Sie als Kaskoversicherter lediglich Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung. Diese liegt in der Regel bei 150 € inkl. MwSt. Wie das Ihre Versicherung regelt, klären Sie am besten vorab. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt davon unberührt.