AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN, MONTAGELEISTUNGEN UND REPARATUREN („Leistungsbedingungen“) der B3 AUTOGLAS GMBH, Fischerinsel 1, 79227 Schallstadt

1. Geltungsbereich

Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen („Leistungen“) sowie Reparaturarbeiten, insbesondere nach der „Glass Medic“-Methode, („Reparaturen“) und auch Folienarbeiten von B3 AUTOGLAS GMBH erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn B3 AUTOGLAS GMBH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

2. Vertragsschluss

Die Angebote von B3 AUTOGLAS GMBH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von B3 AUTOGLAS GMBH oder die Erbringung der Leistung durch B3 AUTOGLAS GMBH zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.

3. Leistungsfristen und -termine, Gefahrübergang

Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von B3 AUTOGLAS GMBH schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde B3 AUTOGLAS GMBH alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von B3 AUTOGLAS GMBH liegende und von B3 AUTOGLAS GMBH nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden B3 AUTOGLAS GMBH für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern B3 AUTOGLAS GMBH für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist B3 AUTOGLAS GMBH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit B3 AUTOGLAS GMBH von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn B3 AUTOGLAS GMBH die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird B3 AUTOGLAS GMBH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.
Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von B3 AUTOGLAS GMBH fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.

4. Abnahme

Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen und der Reparatur verpflichtet, sobald B3 AUTOGLAS GMBH ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von B3 AUTOGLAS GMBH gesetzten angemessenen Frist und unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Schäden am Fahrzeug – ausgenommen Gewährleistung – und Garantieansprüche gemäß Ziff. 7, 8 und 9 im Hinblick auf die von B3 AUTOGLAS GMBH ausgetauschte oder reparierte Glasscheibe – sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Schäden nicht bei der Abnahme oder spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abnahme formlos bei B3 AUTOGLAS GMBH anzeigt, wobei bei einer schriftlichen Schadensanzeige zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Schadensanzeige genügt.

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Plexi-Verglasung

Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von B3 AUTOGLAS GMBH inklusive Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug mit Bargeld oder EC-Karte zur Zahlung fällig, oder innerhalb 14 Tage durch Überweisung. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung des Kunden bei Bestehen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Wechsel/ Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für B3 AUTOGLAS GMBH kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per Email). Zusatzkosten, wie z. B. die Erstellung eines Korrekturabzugs, Datenkonvertierung sowie ähnliche Arbeiten, die von B3 Autoglas GmbH ausgeführt werden müssen, werden mit 39 Euro pro Stunde berechnet. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen, wie zum Beispiel Fahrzeugvollverklebungen, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden (in der Regel 50% des Auftragswertes). Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

6. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von B3 AUTOGLAS GMBH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von B3 AUTOGLAS GMBH. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der B3 AUTOGLAS GMBH zustehenden Saldoforderung.
Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte („Vorbehaltsprodukte“), insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von B3 AUTOGLAS GMBH gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an B3 AUTOGLAS GMBH ab; B3 AUTOGLAS GMBH nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen B3 AUTOGLAS GMBH und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10% dieses Preises entspricht. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an B3 AUTOGLAS GMBH abgetretenen Forderungen treuhänderisch für B3 AUTOGLAS GMBH im eigenen Namen einzuziehen. B3 AUTOGLAS GMBH kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber B3 AUTOGLAS GMBH in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist B3 AUTOGLAS GMBH berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.
Der Kunde wird B3 AUTOGLAS GMBH jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an B3 AUTOGLAS GMBH abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen B3 AUTOGLAS GMBH anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von B3 AUTOGLAS GMBH hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von B3 AUTOGLAS GMBH um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber B3 AUTOGLAS GMBH in Verzug und tritt B3 AUTOGLAS GMBH vom Vertrag zurück, so kann B3 AUTOGLAS GMBH unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde B3 AUTOGLAS GMBH oder den Beauftragten von B3 AUTOGLAS GMBH sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

7. Beschaffenheit, Gewährleistung, Gewährleistungsansprüche

B3 AUTOGLAS GMBH gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen.
Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von B3 AUTOGLAS GMBH überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Bei jeder Mängelrüge steht B3 AUTOGLAS GMBH das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde B3 AUTOGLAS GMBH die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Mängel bei Werkverträgen wird B3 AUTOGLAS GMBH nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam „Nacherfüllung“) sowie ggf. deren Installation beseitigen. Der Kunde wird B3 AUTOGLAS GMBH die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn B3 AUTOGLAS GMBH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an B3 AUTOGLAS GMBH den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von B3 AUTOGLAS GMBH den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von B3 AUTOGLAS GMBH zu vertreten sind. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat B3 AUTOGLAS GMBH sie nach § 439 Abs. 3 / § 635 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 8 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von B3 AUTOGLAS GMBH kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei B3 AUTOGLAS GMBH durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Ziff. 7.7, Satz 1, bleiben hiervon unberührt.
Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Verbraucher. Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, sowie 12 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Unternehmer ist.

Wir verwenden Hochleistungsfolien, die mit herkömmlichen Baumarktfolien in keinster Weise zu vergleichen sind. Der zu beklebende Untergrund muss gereinigt, fettfrei und keine Nanoversiegelungen enthalten. Dellen, Beulen, Kratzer, Steinschläge und sonstige Beschädigungen sind, oder können nach einer Vollverklebung sichtbar sein. Dies ist kein Reklamationsgrund! Der Einschluss kleiner Staubpartikel oder auch kleinster Lufteinschlüsse ist bei der Folienbeschichtung nicht immer ganz auszuschließen. Diese beeinträchtigen in keiner Weise die Wirkung der Folien, haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer und berechtigen nicht zur Reklamation. Je nach Temperatur und umgebender Luftfeuchtigkeit trocknen diese Erscheinungen und verschwinden nach ein bis vier Wochen. Hieraus können daher keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. An speziell unförmigen und konvexen Bauteilen kann eine Folienüberlappung/ Folienschnitt notwendig sein.

Bei nicht lackierten Kunststoffteilen ist eine Verklebung zwar möglich jedoch mit einigen Risiken verbunden: Die Folie könnte sich lösen da aufgrund des Herstellungsprozesses der Kunststoffteile Trennmittel aus diesen Ausgassen können und die Folie dadurch anheben. In so einem Fall kann keine Gewährleistung übernommen werden. Solche Teile werden nur auf ausdrücklichem Wunsch des Kunden verklebt unter Ausschluss der Gewährleistung. Fahrzeugvollverklebungen stellen keinen Ersatz für Lackierungen dar, und können einer professionellen Fahrzeuglackierung nicht gleichgesetzt werden. Waschanlagen sollten für 3 Wochen gemieden werden da innerhalb dieser drei Wochen sich die Folie vom Fahrzeug lösen kann, daher wird hier keine Garantie übernommen. Wenn innerhalb von 14 Tagen Mängel (z.B. Blasenbildung) vorkommen, werden diese kostenlos beseitigt. Das Aufbringen von Heißwachs auf den Folien ist nach Herstellerangaben nicht gestattet. Bei Reklamationen werden wir solche Schäden prüfen lassen. Für die Entfernung der Folie auf nachlackierten Teilen wird keine Haftung übernommen, wenn dabei Schäden entstehen sollten wie Lackabplatzungen usw.

Kürzlich lackierte Teile müssen bei Auftragserteilung vom Kunden erwähnt werden. Die Lackierung an diesen Teilen sollte mindestens 4 Wochen her sein. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens B3 Autoglas GmbH. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. B3 Autoglas GmbH ist berechtigt eine Kopie anzufertigen. Vom Auftraggeber angelieferte Daten müssen den Vorgaben von B3 Autoglas GmbH entsprechen. Farbabweichungen bzw. Qualitätseinbußen bei der Qualität des Endprodukts können nicht beanstandet werden, wenn kein farbverbindlicher Ausdruck an B3 Autoglas GmbH übersandt wurde.

8. Haftung und Schadensersatz

Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.2 und 8.3 wird die gesetzliche Haftung von B3 AUTOGLAS GMBH für Schadensersatz wie folgt beschränkt: (I) B3 AUTOGLAS GMBH haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (II) B3 AUTOGLAS GMBH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug, die auf dem Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe der B3 AUTOGLAS GMBH Station ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden durch B3 AUTOGLAS GMBH entstanden sind, wie z.B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus). Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Durch Einbruch können am Fahrzeug noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z.B. Defekt am Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türinnenverkleidung o.ä.), für die B3 AUTOGLAS GMBH keine Haftung übernimmt. B3 AUTOGLAS GMBH haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung sind – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von B3 AUTOGLAS GMBH und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen.
Liefert B3 AUTOGLAS GMBH im Rahmen eines Liefergeschäfts an Unternehmer mangelhaftes Fahrzeugglas, so hat der Unternehmer im Falle der kostenlosen Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache durch B3 AUTOGLAS GMBH einen Anspruch auf die Erstattung von pauschal EUR 50,- als Ersatz für seine Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Glasscheibe, es sei denn, der Unternehmer weist B3 AUTOGLAS GMBH nach, dass seine Kosten des Ein- und Ausbaus tatsächlich höher sind.

Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.

b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute

9. Datenschutz, Verbraucherschlichtungsverfahren, Allgemeine Bestimmungen

B3 AUTOGLAS GMBH verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Auftragsabwicklung. Ferner werden listenmäßige Kundendaten (Name, Anschrift, Geburtsjahr, Zugehörigkeit des Kunden zu einer Personengruppe) für eigene Marketingzwecke verarbeitet und genutzt, wobei der Kunde jederzeit das Recht hat, dieser Verarbeitung und Nutzung schriftlich gegenüber B3 AUTOGLAS GMBH, Fischerinsel 1, 79227 Schallstadt, z.Hd. Geschäftsführers Herrn Johannes Benzel, zu widersprechen. Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet (§ 36 VSBG). Uns ist vielmehr daran gelegen, etwaige Meinungsverschiedenheiten im direkten Dialog mit unseren Kunden auszuräumen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Freiburg, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. B3 AUTOGLAS GMBH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

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